MEIN SOHN, DER HERR MINISTER ist ein antiparlamentarischer Propagandafilm aus dem Jahr 1937 von Veit Harlan, einem der bekanntesten und erfolgreichsten Nazi-Regisseure des Dritten Reichs.
Der französische Kultusminister Barache wird von dem neuen linksgerichteten Robert ersetzt. Der alteingesessene Amtsdiener Gabriel nimmt den Ministerwechsel gelassen – er hat schon viele kommen und gehen sehen. ...
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MEIN SOHN, DER HERR MINISTER ist ein antiparlamentarischer Propagandafilm aus dem Jahr 1937 von Veit Harlan, einem der bekanntesten und erfolgreichsten Nazi-Regisseure des Dritten Reichs.
Der französische Kultusminister Barache wird von dem neuen linksgerichteten Robert ersetzt. Der alteingesessene Amtsdiener Gabriel nimmt den Ministerwechsel gelassen – er hat schon viele kommen und gehen sehen. Doch dann stellt sich heraus, dass Robert ihm näher steht als erwartet. Er ist der gemeinsame Sohn von Gabriel und Sylvia, die ihn allerdings vor 35 Jahren verlassen hat. Die dominante Frau ist nicht nur für den politischen Aufstieg des Sohns verantwortlich, sondern bevormundet den unfähigen Robert auch jetzt noch in seinem Amt als Minister. Es dauert nicht lange, da bahnt sich der erste Skandal an. Die Sängerin Betty Joinville umgarnt erst den Abgeordneten Vaccares, dann auch Robert. Gabriels Wut über diese Schande entlädt sich in einer Ohrfeige an seinen Sohn, den Herrn Minister, während eines öffentlichen Balls. Für die Presse ist das ein gefundenes Fressen und Robert entscheidet sich zum Rücktritt. Gabriel wird daraufhin für den Ministerposten vorgeschlagen. Doch dieser lässt sich nicht so gut lenken wie seine Vorgänger und wird ebenfalls abgesetzt. Das Ministerkarussell dreht sich ein weiteres Mal.
MEIN SOHN, DER HERR MINISTER ist eine Verfilmung des französischen Bühnenstücks „Fiston“ von André Birabeau. In dem nationalsozialistischen Propagandafilm werden Kommunismus und Demokratie gleichgesetzt, indem die kommunistischen Politiker als Lenker des Parlaments dargestellt werden. Gleichzeitig werden der Parlamentarismus und seine Vertreter als unfähig und hilflos gegenüber Problemen wie der Arbeitslosigkeit inszeniert.
Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht.
Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden.
Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.
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